1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.
Unsere Allgemeinen Verkaufs-
1.2. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
1.3.
Soweit im folgenden vom Kaufgegenstand die Rede ist, umfaßt dieser Begriff Hard-
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote hin kommen Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, oder spätestens mit Übergabe des Kaufgegenstandes zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.2.
Verträge kommen auch durch Annahme von Bestellungen von Kunden zustande. Solche Bestellungen sind bindende Angebote, die wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Kaufgegenstandes annehmen.
2.3. In dem Entfernen der Verpackung des übergebenen Kaufgegenstandes durch den Kunden ist stets eine Angebotsannahme zu sehen.
3. Lieferzeit und Lieferung
3.1.
Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.2.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.3.
Wird die von uns geschuldete Lieferung und Leistung durch unvorhersehbare und von
uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen jeweils auch bei unserem Vorlieferanten-
3.4.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zur Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die gegebenenfalls erforderliche Inbetriebnahme voraus.
3.5.
Teillieferungen sowie Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit sind zulässig. Fixgeschäfte tätigen wir nicht.
3.6.
Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er nur dann berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern, wenn der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht. Das Recht zur Geltendmachung setzt ferner voraus, daß wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben.
3.7.
Wird ein Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die weitere Vorhaltung und Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Lager mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, berechnen.
4. Abnahme und Gefahrtragung
4.1.
Die Lieferung erfolgt durch Versand ab Lager.
4.2.
Wird der Liefergegenstand vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit der Übernahme auf ihn über. Im Falle der Versendung geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, Anfuhr und Aufstellung oder die Installation und Konfiguration übernommen haben.
4.3.
Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.4.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet
der Rechte aus Ziffer 5. entgegen-
5. Mängelrügen und Gefahrtragung
5.1.
Gewährleistungsansprüche setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, daß die Untersuchungs-
5.2.
Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
5.3.
In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz-
5.4.
Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenenen Ansprüche nicht durchsetzen kann
(z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten),
sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei sind wir nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung
von Hardware haben wir ein einmaliges, bei Lieferung von Software ein dreimaliges
Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-
5.5.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die
wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die ein-
5.6.
Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt 6 Monate seit Lieferung.
5.7.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden
-
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und
Wartungs-
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde uns zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte und
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden.
5.8.
Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls
nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch
angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist
der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs-
5.9.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
5.10.
Die Haftungsfreizeichnung gilt gegenüber Kaufleuten gleichwohl, wenn der Schaden
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs-
6. Gesamthaftung
6.1.
Soweit gemäß Ziffer 5 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
6.2.
Die Regelungen gemäß Ziffer 6.1. gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
6.3.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Preise und Zahlungen
7.1.
Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Nur im nichtkaufmännischen Verkehr ist
die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich
anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager. In den Preisen für Hardware und
Standardsoftware sind die Kosten für eine handels-
7.2.
Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten (Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3.
Zahlungen des Kunden haben -
7.4.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.
7.5.
Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.
7.6.
Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sofern wir einen höheren Schaden nachweisen, können wir dessen Ersatz verlangen. Sofern der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur diesen zu ersetzen.
7.7.
Das Recht zur Aufrechung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den Kaufgegenständen vor.
8.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-
8.3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.4.
Über Hardware und Zubehör darf der Kunde im ordentlichen Geschäftsgang weiterverfügen, über die Software nur, wenn es sich um einen endgültigen Erwerb handelt; bei Zurverfügungsstellung von Nutzungsrechten an Programmen sind alle Eigentumsrechte des Herstellers/Lizenzgebers zu beachten. Für sie besteht mithin grundsätzlich ein Veräußerungsverbot. Eine Weiterverfügung an solche Endabnehmer, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder beschränkt haben, ist nicht statthaft. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
8.5.
Wir geben bereits jetzt die uns zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8.6.
Erfüllt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seine Leistungspflicht nicht, sind wir berechtigt, die Kaufgegenstände herauszuverlangen und zu verwerten. Ein Rücktritt liegt darin nur dann, wenn auf den Vertrag das VerbrKrG Anwendung findet, es sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden, diesem den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Wegnahme zu vergüten.
9. Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe und Programmschutz
9.1.
Dem Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften und/oder zur Nutzung überlassenen Software sowie die vorübergehende Überlassung oder Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.
9.2. Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1.
Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention on the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
10.2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz.
11. Gerichtsstand
11.1.
Für alle Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr ergeben, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen, ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart.
Wir haben auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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